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Elternbrief zum Schuljahresende 2025/2026

Liebe Eltern der Albert-Schweitzer-Schule,

mit großen Schritten nähern wir uns dem Ende eines ereignisreichen Schuljahres.

Die Aktivitäten unserer Schule waren wieder sehr vielfältig: großer Martinszug, Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmarkt, Karneval, Musicalaufführungen, Sambaauftritte, JeKits-Konzerte, das große Singpause-Konzert in der Philharmonie, Sammeln von Spenden für die Patenschule in Burkina-Faso, Radfahrtraining, erfolgreiche Teilnahme an den Stadtmeisterschaften im Schwimmen und im Fußball, bunte Projektwoche, die zur Verschönerung der Schule beitrug oder „Schule fliegt aus“, unsere Schule war und ist vielfältig aktiv.

Ein besonderer Höhepunkt war der erstmals seit über 15 Jahren wieder ausgetragene Sponsorenlauf. Alle Schülerinnen und Schüler hatten sich vorher auf Projekte geeinigt, die durch den Spendenerlös verwirklicht werden sollten.

Beschlossen wurde in der Klassensprecherkonferenz
1. Reckstange für den Schulhof,
2. Basketballkorb für den Schulhof,
3. Schulaufführung in der Schule.

Dank des Einsatzes der Kinder vor und während des Laufes ergab sich ein Spendenerlös von etwas
mehr als 17.100,00 Euro!!! Dadurch können nun sogar alle drei Projekte umgesetzt werden. Die
Reckstange und der Basketballkorb werden zwar erst im kommenden Schuljahr aufgestellt, aber
bereits am 10. Juli präsentieren die Physikanten allen Kindern ihre Wissenschaftsshow in der
Turnhalle. Auch der Eiswagen für „Schule fliegt aus“ ist bereits bestellt.

Unser besonderer Dank gilt auch allen Eltern. Danke für Ihre dauerhafte Unterstützung in diesem Schuljahr, für Ihre Mitgestaltung unseres Schullebens! Sie sind eine wichtige und tragende Säule unserer Schulgemeinschaft.

Mitteilungen und Termine zum Schuljahresende und zum Schulanfang

In der vorletzten Schulwoche findet am Montag, dem 6. Juli der alljährliche Lehrerausflug statt. Der Unterricht endet um 11.00 Uhr. Alle OGS-Kinder werden ab 11.00 Uhr durch die OGS betreut.

In der letzten Schulwoche findet „Schule fliegt aus“ am Montag, dem 13. Juli statt. Ebenso erhalten in dieser Woche alle Kinder der Jahrgangsstufen 1-3 ab Mittwoch, dem 15. Juli ihre Zeugnisse in Kopie. Das Originalzeugnis erhalten Sie im Austausch mit der unterschriebenen Kopie. Die Kinder der Stufe 4 erhalten ihre
Originalzeugnisse am letzten Schultag vor den Sommerferien. Sollten Eltern wegen der Zeugnisse
noch dringenden Gesprächsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin.

Am 17. Juli endet für alle Kinder der Schule der Unterricht um 11.00 Uhr (Beginn der Sommerferien). Für die Viertklässler findet am letzten Schultag ein Abschlussgottesdienst in St. Georg statt. Auch dieses Schuljahr werden die Viertklässler traditionsgemäß zu Unterrichtsschluss mit einem Spalier der Schulgemeinde verabschiedet.

Für die derzeitigen Viertklässler endet nun die Grundschulzeit. Von der neuen Schule erhalten Sie so bald wie möglich eine Mitteilung, wann dort der Unterricht nach den Sommerferien beginnen soll. Wir wünschen Ihren Kindern und Ihnen viel Erfolg und Freude für diesen neuen Lebensabschnitt.

Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt für die neuen 2., 3. und 4. Schuljahre am Mittwoch, dem 2. September um 8.00 Uhr (offener Anfang bis 8.15 Uhr) und endet um 11.45 Uhr. Für die neuen Erstklässler wird die Schulzeit am Donnerstag, dem 3. September beginnen. Anschließend findet für die angemeldeten Kinder OGS-Betreuung statt. Für alle Klassen endet der Unterricht an den Tagen vom 2.
-4. September um 11.45 Uhr. Ab Montag, dem 7. September greift dann der Ihnen bis dahin mitgeteilte Stundenplan.

Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2026/2027

Im kommenden Schuljahr gibt es gemäß der Vorgabe der Landesregierung drei bewegliche Ferientage. Die Schulkonferenz hat diese für unsere Schule auf Freitag, den 5. Februar 2027 (Karnevalsfreitag) und Freitag, den 7. Mai 2027 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) festgelegt. Der dritte bewegliche Ferientag ist in Köln an allen öffentlichen Schulen einheitlich Montag, der 8. Februar 2027 (Rosenmontag).

Eigenanteil, freie Lehrmittel, Anschaffung Arbeitshefte und Umgang mit Verleihbüchern

(Dies betrifft nicht die derzeitigen Viertklässler!)

In NRW besteht nur teilweise Lehrmittelfreiheit. Von den für ein Grundschulkind für das Schuljahr
2026/2027 veranschlagten 48.- EUR für Schulbücher, zahlt der Schulträger zwei Drittel. Ein Drittel – also 16.
– EUR – zahlen die Eltern. Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass vom Eigenanteil das Deutsch-Arbeitsheft angeschafft wird. Die Mathematikbücher der Jahrgangsstufen 2 – 4 sowie die Tinto-Deutschbücher der Jahrgangsstufen 1 – 4 werden über den Anteil des Schulträgers erworben und sind dann damit Schuleigentum (s. Anmerkungen dazu am Ende dieses Abschnitts).

Leider erfordern die Ansprüche an den Unterricht weiteres Verbrauchsmaterial. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass weitere Arbeitshefte von Seiten der Eltern in Eigenregie angeschafft werden. Geplant ist für kommendes Schuljahr die Anschaffung des Mathematik-Arbeitsheftes für die Jahrgangsstufen 1, die Anschaffung des Schreibschriftlehrgangs für die Stufe 2 sowie die Anschaffung des Englisch-Arbeitsheftes für die Stufen 3 und 4. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu noch von den Klassenlehrerinnen.

Bitte lassen Sie Ihrer Klassenlehrerin auf dem verabredeten Weg den Betrag von 16 € bis Mittwoch,
den 08. Juli 2026 zukommen.

Die Mathematik-, Deutsch- und Englischbücher sind Leihbücher, die weiterverwendet werden sollen. Deshalb erhalten diese einen Umschlag von der Schule und müssen entsprechend pfleglich behandelt werden. Außerdem dürfen in den Stufen 2- 4 keine Lösungen ins Mathematikbuch eingetragen werden. Dies gilt auch für alle anderen Schulbücher, die Ihrem Kind (1.-4. Schuljahr) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Jedes Buch muss ca. vier Jahre benutzt werden. Deshalb bittet die Schule um Verständnis dafür, dass bei Verlust oder Beschädigung der Zeitwert des Buches erstattet werden muss. Hat Ihr Kind ein neues Buch bekommen, muss der volle Preis erstattet werden; nach einem Jahr vorheriger Benutzung 3/4 des Preises, usw.

Befreiung vom Eigenanteil von 16 EUR (nur bei rechtzeitiger Vorlage der Bescheinigung)

Von der Zahlung des Eigenanteils befreit sind:
Empfänger/innen von Leistungen nach:
SGB II (Bürgergeld)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Wirtschaftlicher Jugendhilfe nach SGB VIII
Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger; § 96 Abs. 3 SchulG)

Die Befreiung kann nur bei Vorlage der entsprechenden amtlichen Bescheinigung gewährt werden. Diese muss unbedingt bis spätestens zum 10. Juli 2026 in der Schule abgegeben worden sein!!! Wichtig: Der Bescheid muss ab dem 1. Juli 2026 gültig sein bzw. über diesen Zeitpunkt hinaus gelten. Bitte besorgen Sie sie also schnellstens. Sollte die Bescheinigung der Schule nicht rechtzeitig vorliegen, muss der Eigenanteil leider selber gezahlt werden!

Sollte Ihnen die Finanzierung der zusätzlichen Arbeitshefte schwerfallen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Klassenlehrerin oder an uns als Schulleitung, damit Förderungsmöglichkeiten u.a. durch den Förderverein gefunden werden können.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern schon jetzt, auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule, eine Sommerzeit, die hoffentlich allen viel Raum zur Erholung und Entspannung bietet. Wir freuen uns schon jetzt auf das kommende Schuljahr.

Herzliche Grüße
Ralf Hoffmeister, Schulleiter         Eva-Maria Pätzold, komm. Schulleiterin